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Verhältnismäßigkeit

Eine Maßnahme ist verhältnismäßig, wenn diese einen legitimen Zweck verfolgt und zum Erreichen dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Verhältnismäßigkeit (Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne)
- Legitimer Zweck
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit
- Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)