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Verkehrsunsicherheit

Verkehrsunsicherheit liegt vor, wenn der Betroffene den Anforderungen des Verkehrs ohne Hilfe oder Ausgleichsvorkehrungen nicht gewachsen ist. (Garloff in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 2 FeV Rn. 7)