Eine Versammlung in geschlossenen Räumen liegt vor, wenn der Raum zu den Seiten umschlossen ist, um generell den allgemeinen Zugang zu verwehren. Die Überdachung nach oben ist dabei nicht von Relevanz. Geschützt wird die Versammlung nicht vor der Möglichkeit, nass zu werden, sondern vielmehr vor der Störanfälligkeit und Gefährlichkeit des offenen Raumes.