Polizeiliche Maßnahmen stellen aufgrund ihrer Konzeption bereits Eingriffsmaßnahmen dar. Damit sind sie grundsätzlich grundrechtsrelevant und fallen folglich unter den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes. Damit bedarf es für die Rechtmäßigkeit einer Eingriffsmaßnahme stets einer formal-gesetzlichen Grundlage.
Für Polizeianwärter:innen an der HSPV in NRW. Bei uns lernst du alles, was du für die Klausur brauchst. Prüfungsangst war gestern!
Staatliche Eingriffe können grundsätzlich nur dann rechtmäßig sein, wenn die Voraussetzungen einer Befugnisnorm/Ermächtigungsgrundlage vorliegen.
Hier erfährst du mehr zu diesem Thema. In diesem Zusammenhang ist bei Polizisten auch der Klassiker der Gefährderansprache ein wichtiges Thema. Reicht nämlich in manchen Fällen vielleicht doch die Aufgabennorm aus? Und wenn ja, wann? (…)