Polizist P sieht einen volljährigen Fahrradfahrer F, der – aus Sicht des P – auf dem rechten Bürgersteig (ohne Fahrradweg) auf dem Fahrrad sitzend ihm entgegen fährt. P stellt sich vor den heranfahrenden F, der stark abbremsen muss und sagt zu ihm, dass er nicht auf dem Bürgersteig und schon gar nicht aus dessen Sicht auf „der linken Seite“ fahren dürfe. F setzt daraufhin seine Fahrt auf der Straße auf der in Fahrtrichtung rechten Spur fort.
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